Digital inflatables

Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2020

Begriffsbestimmungen und geltende Bedingungen 1.1.

Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeine Bedingungen :

Digital Inflatables

Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Elmiger Business development LLC, mit Sitz und Hauptgeschäftsstelle in route de l’isle 7C 1142 Pampigny Schweiz, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Lausanne unter der Nummer CHE-397.077.491.

Beschaffer

die natürliche oder juristische Person, mit der oder in deren Namen ein Vertrag oder mehrere Verträge mit Digital Inflatables geschlossen wird/werden

Der Vertrag

Der Vertrag, unter dem – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – Digital Inflatables als Verkäufer gegenüber dem Käufer verpflichtet, das Eigentum zu übertragen und die Artikel zu liefern, und aufgrund dessen der Käufer gegenüber Digital Inflatables verpflichtet ist, eine Gegenleistung zu erbringen, die in der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises besteht ;

Die Parteien

Digital Inflatables und der Käufer;

Die Elemente

Aufblasbare Produkte‘, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) aufblasbare Artikel, Produktaufblasungen und (Theater-)Dekorationen, die vonDigital Inflatablesan den Käufer verkauft werden.

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Digital Inflatables und seinem/seinen Käufer(n). Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, wird die Anwendbarkeit aller allgemeinen Einkaufs-, Liefer- und/oder sonstigen Bedingungen, die vom Käufer verwendet werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn zwischen Digital Inflatables und seinem/seinen Käufer(n) Vereinbarungen getroffen werden, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der gleichen Weise, wie in Artikel 1.2 beschrieben, auch für alle Zusatz- und/oder Folgeaufträge.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge zwischen Digital Inflatables und seinem/seinen Käufer(n), für deren Erfüllung Digital Inflatables Dritte beauftragen muss. Soweit Bestandteile der Verträge zwischen Digital Inflatables und dem Käufer teilweise ein Mietverhältnis darstellen, so unterliegt/unterliegen dieser/diese Vertragsbestandteil(e) auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Digital Inflatables.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig sein oder für ungültig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. In diesem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen auf die Themen anwendbar, die von den nichtigen und/oder aufgehobenen Bestimmungen geregelt werden.

Im Falle von Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird/werden diese Bestimmung(en) „im Geiste“ der Bestimmung(en) und unter Berücksichtigung des Kontextes der Absicht der Parteien ausgelegt.

Artikel 2 – Kostenvoranschläge, Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Um Verträge zwischen Digital Inflatables und seinem Käufer zu bilden, erstellt Digital Inflatables Kostenvoranschläge. Der Vertrag zwischen Digital Inflatables und seinem Käufer kommt dadurch zustande, dass der Käufer das Angebot oder die Angebote, die im Angebot gemacht werden, annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung an Digital Inflatables, durch Rücksendung des Kostenvoranschlags, unterschrieben, um die Annahme anzuzeigen,

2.2. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Digital Inflatables sind unverbindlich und binden Digital Inflatables nicht, bis ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Angebot oder eine Offerte wird annulliert, wenn der oder die Artikel, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar sind.

2.3. Digital Inflatables ist nicht an seine Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden, wenn es für den Käufer vernünftigerweise nachvollziehbar ist, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein oder mehrere Elemente davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

2.4. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die im Kostenvoranschlag oder Angebot angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben sowie ohne Kosten, die im Rahmen des Vertrags anfallen können, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten sowie Versand- und Verwaltungskosten.

2.5. Digital Inflatables hat das Recht, dem Käufer Preisänderungen in Rechnung zu stellen oder mit dem Käufer zu verrechnen, die sich nach der Ausstellung des Kostenvoranschlags ergeben, auch nachdem der Vertrag infolge der Annahme zustande gekommen ist. Wenn während der Vertragserfüllung unvermeidbare Abweichungen vom Kostenvoranschlag auftreten, wird Digital Inflatables den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren. Eine Überschreitung der Kostenvoranschläge um bis zu 10 % wird von den Parteien als Haushaltsrisiko als akzeptabel angesehen und wird akzeptiert, nachdem der Käufer von Digital Inflatables darüber informiert wurde.

2.6. Wenn die Annahme, von dem im Kostenvoranschlag oder Angebot enthaltenen Vorschlag abweicht, ist Digital Inflatables nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt nicht unter Verletzung von Art. 6:225 sub 2 DCC zustande, wenn die Annahme in geringfügigen Punkten abweicht.

2.7. Der Preis der Komponenten verpflichtet Digital Inflatables nicht dazu, nur einen Teil der Bestellung zu einem entsprechenden Element des angebotenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch auch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3 – Eigentumsvorbehalt

3.1. Die gelieferten Waren bleiben das alleinige Eigentum von Digital Inflatables, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.

3.2. Vor der Eigentumsübertragung ist es dem Käufer nicht gestattet, den Artikel zu verkaufen, zu liefern oder anderweitig über ihn zu verfügen, ihn zu verpfänden und/oder zu belasten, es sei denn, dies geschieht mit schriftlicher Genehmigung von Digital Inflatables und in Übereinstimmung mit anderen anzugebenden Bedingungen und Konditionen und in einer Weise, die nicht mit den normalen Geschäften des Käufers und dem normalen Gebrauch der Waren vereinbar ist. 3.3. Vor der Eigentumsübertragung ist der Käufer gegenüber Digital Inflatables dafür verantwortlich, als guter Verwalter (Eigentümer) für die gelieferten Artikel und andere zusätzliche Güter zu handeln, und muss daher die Güter in demselben guten und unveränderten Zustand halten, in dem sie geliefert wurden, und sie gemäß der Beschreibung auf dem Vertrag bis zum Zeitpunkt der gültigen Eigentumsübertragung aufbewahren.

3.4. Bei Artikeln, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden, verpflichtet sich der Käufer, diese Versicherung gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und aufrechtzuerhalten, und die Police dieser Versicherung muss Digital Inflatables auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Im Falle einer Entschädigung durch die Versicherung hat Digital Inflatables Anspruch auf diese Zahlungen. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Käufer gegenüber Digital Inflatables, Unterstützung bei allem zu leisten, was in diesem Zusammenhang erforderlich oder wünschenswert ist (oder offenbar sein kann).

3.5. Der Käufer muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Digital Inflatables zu schützen. Wenn Dritte einen Pfändungsbeschluss auf den/die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Artikel erteilen oder ein Recht an diesen Waren anhängen oder durchsetzen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Digital Inflatables unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

3.6. Zu jedem Zeitpunkt vor der Eigentumsübertragung hat Digital Inflatables Zugang zu den in ihrem Eigentum stehenden Gütern, unabhängig davon, wo sie sich befinden.

3.7. Sobald ein Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber Digital Inflatables nicht erfüllt oder wenn Digital Inflatables aufgrund einer Mitteilung und/oder eines Verhaltens des Käufers annimmt, dass der Käufer eine Verpflichtung nicht erfüllen wird, werden alle Ansprüche gegen den Käufer sofort und vollständig fällig und Digital Inflatables ist ohne weitere Mitteilung über den Mangel oder rechtliche Intervention berechtigt, seine Rechte unter seinem (vorbehaltenen) Eigentum geltend zu machen, einschließlich der sofortigen Forderung auf die erste Anforderung aller gekauften Gegenstände. Wenn der Käufer in einem solchen Fall die verkauften Waren behält, unabhängig davon, ob dies rechtswidrig ist oder nicht, kann Digital Inflatables eine Entschädigung für die Zeit verlangen, in der sie nicht im Besitz der Waren ist, die zurückgegeben werden müssen, wobei diese Entschädigung den angemessenen Mietkosten entspricht, unbeschadet ihres Anspruchs auf diesen zusätzlichen Betrag, wenn ihr Schaden mehr als diese Entschädigung beträgt. In jedem Fall hat Digital Inflatables jederzeit die Befugnis, den vom Käufer geschuldeten Betrag mit den (potenziell) zu erstattenden Beträgen zu verrechnen, unabhängig davon, was in Artikel 6:217 DCC bis 6:141 DCC festgelegt ist.

3.8. Für den Fall, dass Digital Inflatables seine in diesem Artikel angegebenen Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer hiermit Digital Inflatables und den von Digital Inflatables benannten Dritten seine bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich der/die Artikel von Digital Inflatables befinden, und diesen/diese Artikel zu entfernen.

Artikel 4 – Inspektion und Beschwerden

4.1. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel und die anderen Waren in gutem und unbeschädigtem Zustand erhalten hat, sofern der Käufer nicht das Gegenteil beweist.

4.2. Unmittelbar nach der Lieferung / beim Empfang muss der Käufer den Artikel und die anderen Waren untersuchen. Beschwerden über sichtbare Mängel und/oder fehlende Waren müssen Digital Inflatables sofort nach der Inspektion mitgeteilt werden. Mängel, die vernünftigerweise nicht sofort nach der Inspektion entdeckt werden können, müssen Digital Inflatables sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Stunden nach Lieferung/Empfang, schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer gültigen und rechtzeitigen Reklamation ist Digital Inflatables nicht verpflichtet, mehr zu tun, als den betroffenen Artikel auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren oder – sofern der Mangel nicht behoben und der Artikel nicht ersetzt werden kann – den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort zu kündigen und in diesem Fall eine Gutschrift für die gesendeten Rechnungen auszustellen und dem Käufer die bereits gezahlten Beträge zu erstatten.

4.3. Eine mögliche Abweichung kleinerer Punkte des Artikels von den Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen und anderen Dokumenten auf der Website stellt keinen Grund für eine Reklamation dar. Wenn eine Beschwerde nur einen Teil des Vertrags betrifft, kann dies nicht zur Annullierung/Kündigung des gesamten Vertrags führen, es sei denn, der Vertrag muss als Ganzes als ungeeignet angesehen werden.

Artikel 5 – Lieferfristen

5.1 Die angegebenen Lieferzeiten gelten als Richtwerte und in diesem Fall nur als Näherungswerte. Digital Inflatables wird sich bemühen, den Artikel innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zu liefern, aber Digital Inflatables gibt keine Garantien bezüglich der vereinbarten Lieferzeiten, es sei denn, es wurde eine spezifische schriftliche Vereinbarung getroffen, die etwas anderes vorsieht. Eine nicht rechtzeitige Lieferung gibt dem Käufer nicht (i) kein Recht auf Aufrechnung, (ii) kein Recht, den Vertrag aufzulösen, oder (iii) das Recht, eine beliebige Verpflichtung gegenüber Digital Inflatables nicht zu erfüllen. 5.2 Die von Digital Inflatables angegebenen Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen aus dem Lager und sind ungefähre Lieferzeiten. Die Lieferfrist basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und der rechtzeitigen Lieferung der Produkte an den Käufer. Wenn es zu Verzögerungen kommt, weil sich die genannten Arbeitsbedingungen geändert haben oder weil rechtzeitig bestellte Produkte von Dritten nicht rechtzeitig geliefert werden, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang um die Dauer der Verzögerung.

Artikel 6 Risikoübertragung und Haftung des Käufers

6.1. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der gelieferten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Artikel rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert wurden und somit in die Kontrolle des Käufers oder vom Käufer benannter Dritter übergegangen sind.

6.2. Der Käufer haftet für alle Schäden an den Artikeln und anderem Eigentum, die dadurch entstehen, dass der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, in jedem Fall bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum gemäß den Bestimmungen in Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen formell auf den Käufer übergegangen ist. Es wird davon ausgegangen, dass jeglicher Schaden durch diesen Transfer verursacht wurde.

Artikel 7 – Höhere Gewalt

7.1. Digital Inflatables haftet nicht für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn sie aufgrund eines Umstandes daran gehindert wird, der ihr nicht zuzurechnen ist und für den Digital Inflatables nach dem Gesetz, einer Rechtshandlung oder allgemein anerkannten Überzeugungen nicht verantwortlich ist (höhere Gewalt). Sollte es zu einem nicht zurechenbaren Ausfall kommen, wird Digital Inflatables den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren und die erforderlichen Nachweise erbringen.

7.2. Zusätzlich zu Artikel 6:75 DCC in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt auch, alle externen, erwarteten und unvorhergesehenen Ursachen, auf die Digital Inflatables keinen Einfluss ausüben kann, aber aufgrund derer Digital Inflatables die Verpflichtungen nicht erfüllen kann. In jedem Fall umfassen (Schäden aufgrund von) höherer Gewalt – sind aber nicht beschränkt auf – Schäden als Folge von Feuer, Streiks, Betriebsunterbrechungen und Netzwerkausfällen sowie die Nutzung der Artikel im Freien, entweder bei Digital Inflatables oder bei seinen Lieferanten.

7.3. Wenn sich Digital Inflatables auf höhere Gewalt beruft, entzieht dies dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die höhere Gewalt zu einer Lieferverzögerung von mehr als 30 Tagen führt.

7.4. Während der Zeit höherer Gewalt können die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen, ohne dass die Parteien gegenseitig für irgendeine Form von Entschädigung im Zusammenhang mit dem Vertrag haftbar gemacht werden können. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so hat jede Partei das Recht, das Übereinkommen ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen, ohne dass der Käufer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.

7.5. Sofern Digital Inflatables seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt teilweise erfüllt hat oder teilweise erfüllen kann und das Element, das beobachtet wurde oder beobachtet werden kann, einen unabhängigen Wert hat, ist Digital Inflatables berechtigt, dem Käufer das bereits beobachtete Element gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Rechnungsbetrag so zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

Artikel 8 – Haftung von Digital Inflatables

8.1. Digital Inflatables haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Käufer eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, oder weil Digital Inflatables davon ausgegangen ist, dass die vom oder im Namen des Käufers ausgegebenen Informationen unrichtig und/oder unvollständig sind.

8.2. Soweit Digital Inflatables für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann, ist die Haftung von Digital Inflatables auf maximal 1 x den Rechnungswert der Anweisung und/oder des Auftrags beschränkt, in jedem Fall auf den Teil der Anweisung/des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung von Digital Inflatables ist in jedem Fall immer auf den Betrag beschränkt, den ihr Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt, unabhängig davon, ob der Rechnungswert für die Anweisung/Bestellung diesen Betrag übersteigt.

8.3. Digital Inflatables haftet nur für direkte Schäden, was nur die angemessenen Kosten für die Bestimmung der Ursache und des Umfangs des Schadens bedeutet, soweit sich diese Bestimmung auf einen Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht, alle angemessenen Kosten, die anfallen, um auf eine mögliche Nichterfüllung des Vertrags durch Digital Inflatables zu reagieren – nur insoweit, als diese mögliche Nichterfüllung auf ein Verschulden, einen Rechtsanspruch oder allgemein anerkannte Grundsätze zurückzuführen ist – sowie die angemessenen Kosten zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens, insoweit der Käufer nachweisen kann, dass diese Kosten mit der Begrenzung des unmittelbaren Schadens, wie hier angegeben, in Zusammenhang stehen.

8.4. Digital Inflatables schließt jegliche Haftung für Folgeschäden aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte Verluste, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen und Verluste, die durch eine Betriebsunterbrechung verursacht werden.

Artikel 9 – Geistiges Eigentum

9.1. Durch die Anweisung zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Objekten, die durch das Urheberrechtsgesetz oder andere gesetzliche Regelungen zum geistigen Eigentum geschützt sind und die direkt vom oder im Namen des Käufers zur Verfügung gestellt werden, erklärt der Käufer, dass keine Verletzung der gesetzlichen Regelungen oder keine Verletzung der geschützten Rechte Dritter vorliegt, und der Käufer hält Digital Inflatables schadlos gegen diesbezügliche Ansprüche Dritter und/oder die daraus resultierenden direkten und indirekten Folgen, sowohl finanzieller als auch anderer Art, die sich aus der Veröffentlichung oder Vervielfältigung ergeben.

9.2. Nach Zahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber Digital Inflatables, einschließlich des Kaufs von Entwicklungskosten und geistigen Eigentumsrechten, werden die geistigen Eigentumsrechte aus den Werken, soweit sie Digital Inflatables gehören und übertragbar sind, zu dem Zeitpunkt auf den Käufer übertragen, zu dem die relevante Beziehung zwischen dem Käufer und Digital Inflatables endet. Unter teilweiser Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten, soweit die geistigen Eigentumsrechte Dritter betroffen sind, muss Digital Inflatables vor der Beauftragung dieser Dritten und auf Verlangen des Käufers mit diesen Rücksprache halten, um zu erfahren, ob eine vollständige Übertragung erforderlich oder möglich ist.

Artikel 10 Vorauszahlungen und Zahlungsbedingungen

10.1. Der vereinbarte Kaufpreis muss mindestens einen Tag vor dem Lieferdatum vollständig auf dem Bankkonto von Digital Inflatables gutgeschrieben sein, es sei denn, Digital Inflatables und der Käufer haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlungsfrist für eine (später versandte) Rechnung beträgt 7 Tage, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

10.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des fälligen Kaufpreises mit einer Gegenforderung zu verrechnen, und er ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen.

10.3. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, gerät er – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Verzug und muss Zinsen in Höhe von 5% pro Monat zahlen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.

10.4. Bei Nichtzahlung schuldet der Käufer außerdem außergerichtliche Kosten in Höhe von 15% der Hauptsumme, mindestens jedoch 250 USD, unbeschadet des Rechts von Digital Inflatables, die tatsächlichen Kosten einzufordern.

Artikel 11 – Kündigung

11.1. Digital Inflatables hat das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, unter anderem in den folgenden Fällen:

zurechenbare Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers ;

Tod des Käufers oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Käufer ;

Antrag des Käufers auf Zahlungsaufschub, Konkurs oder Genehmigung nach dem niederländischen Umschuldungsgesetz (natürliche Personen). 11.2. Digital Inflatables hat im Falle einer Kündigung Anspruch auf Schadensersatz wie in Absatz 1 sub a dieses Artikels beschrieben.

Artikel 12 – Lieferadresse

12.1. Wenn Digital Inflatables mit der Montage des gekauften Artikels beginnt, muss der Käufer grundsätzlich den Ort bestimmen, an dem der Artikel montiert werden soll. Der Käufer ist für die korrekte Markierung des Ortes, an dem der Artikel montiert werden soll, verantwortlich. Außerdem muss der Käufer bei Beginn der Arbeiten anwesend sein, um die Kennzeichnung anzuzeigen. Wenn der Käufer bei Beginn der Arbeiten nicht anwesend ist, gilt die Montage als auftragsgemäß durchgeführt und ein Gegenbeweis ist nicht zulässig.

12.2. Der Käufer garantiert, dass der Kaufgegenstand sicher und ohne das Risiko, das Eigentum anderer zu beschädigen und/oder die Rechte anderer zu verletzen, auf dem Gelände montiert werden kann. Der Käufer ist verpflichtet, Digital Inflatables über das Vorhandensein von Drähten, Kabeln, Rohren und anderen Arbeiten auf oder im Boden zu informieren.

12.3. Der Ort, an dem das gekaufte Objekt errichtet werden soll, muss leicht zugänglich sein und gefahren werden können. Digital Inflatables kann verlangen, dass der Käufer einen anderen Standort zuweist, wenn der vom Käufer angegebene Standort als ungeeignet und/oder gefährlich erachtet wird und/oder nicht schadensfrei ist. Der Käufer kann den Verkäufer nicht in Anspruch nehmen, wenn Digital Inflatables sich nicht auf diese Befugnis beruft.

12.4. Der Käufer garantiert, dass an dem Tag, der für die Lieferung und/oder Montage des von Digital Inflatables gekauften Artikels vereinbart wurde, alle Versorgungspunkte, Verkabelungen, Aufhängepunkte, Gittergerüste und Gondeln usw. bereitstehen. Die Einrichtungen, die dafür möglicherweise erforderlich sind, müssen vom Käufer bereitgestellt werden und gehen vollständig zu Lasten des Käufers.

12.5. Schäden am Standort und/oder an Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Objekten auf oder im Boden, die durch die Montage und das Halten des gekauften Objekts verursacht werden, gehen zu Lasten des Käufers/der Käuferin.

12.6. Der Käufer ist für die Stromversorgung und den Energieverbrauch (Kosten) verantwortlich. Die Preise von Digital Inflatables basieren darauf, dass die gekauften Güter an leicht zugängliche Orte auf Bodenhöhe geliefert werden können. Die daraus entstehenden Kosten für die Arbeitsunterbrechung gehen zu Lasten des Käufers. Digital Inflatables ist berechtigt, dem Käufer die im Zusammenhang mit der Lieferung und Abholung entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn nach Ansicht des Verkäufers gefährliche und unmögliche Arbeitsbedingungen vorliegen, einschließlich der Wetterbedingungen oder Wettervorhersagen, hat der Verkäufer das Recht, die Montage-/Demontagearbeiten zu unterbrechen oder einzustellen, ohne dass der Käufer in diesem Zusammenhang eine Entschädigung verlangen kann.

Artikel 13 – Sonstiges

13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Abkommens unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

13.2. Sofern der Käufer nicht schriftlich Änderungen seiner Anschrift mitgeteilt hat, wird davon ausgegangen, dass der Käufer an der vom Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilten Anschrift ansässig ist.

13.3. Sofern der Käufer nicht schriftlich Änderungen seiner Anschrift mitgeteilt hat, wird davon ausgegangen, dass der Käufer an der vom Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilten Anschrift ansässig ist.

13.4. Etwaige Ansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.

Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

14.1. Die Beziehungen zwischen Digital Inflatables und seinen anderen Parteien unterliegen ausschließlich SCHWEIZERISCHEM Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland eingegangen wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei im Ausland ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

14.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den geschlossenen Verträgen ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem Digital Inflatables seinen Sitz hat, entschieden. Digital Inflatables hat jedoch das Recht, den Streitfall vor das gesetzlich angegebene zuständige Gericht zu bringen.

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CH-1003 Lausanne

+41 77 483 51 90

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